Eigentumswohnung Balkon Recht: Was Sie als Eigentümer wissen müssen

Inhaltsverzeichnis

Du bist stolzer Besitzer einer Eigentumswohnung mit Balkon und möchtest alles über den Balkon wissen? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel geht es um das Thema “Balkon: Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?”

und wir klären dich über alle wichtigen rechtlichen Aspekte bezüglich deiner Eigentumswohnung mit Balkon auf. Denn der Balkon spielt eine große Rolle für das Wohnvergnügen und die Gestaltungsmöglichkeiten in deinem Zuhause. Wusstest du zum Beispiel, dass es unterschiedliche Regelungen gibt, ob der Balkon zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum zählt?

Das kann einen großen Einfluss auf deine Rechte und Pflichten als Eigentümer einer Eigentumswohnung mit Balkon haben. Also bleib dran und erfahre alles, was du wissen musst, um deinen Balkon optimal zu nutzen und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Los geht’s!

Der Balkon einer Eigentumswohnung kann entweder dem einzelnen Eigentümer gehören oder allen gemeinsam. Die Entscheidung darüber hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn der Balkon nur von einer Wohnung aus zugänglich ist und nicht für gemeinschaftliche Nutzung vorgesehen ist, gehört er zum Sondereigentum .

Ist jedoch eine gemeinschaftliche Nutzung geplant, kann der Balkon zum Gemeinschaftseigentum gehören. Die genaue Zuordnung wird in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung festgelegt. Dort sind auch die Regeln für die Nutzung und Instandhaltung der Balkone aufgeführt.

Es ist wichtig, diese Unterscheidung zu kennen, da sie Auswirkungen auf den Eigentümer hat. Beim Sondereigentum ist der Eigentümer allein für die Instandhaltung und mögliche Veränderungen verantwortlich. Beim Gemeinschaftseigentum müssen sich die Eigentümer hingegen auf eine gemeinsame Nutzung und Kostenverteilung einigen.

Das Wichtigste kurz und knapp zusammengefasst

  • Der Balkon kann entweder zum Sonder- oder zum Gemeinschaftseigentum gehören.
  • Bauliche Veränderungen am Balkon müssen bestimmte Kriterien erfüllen und es gibt rechtliche Aspekte zu beachten.
  • Die Kosten für Instandsetzung und Instandhaltung des Balkons können unterschiedlich aufgeteilt werden, und es gibt bestimmte Rechte und Pflichten für Balkoneigentümer.

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1/12 Was zählt beim Balkon zum Sondereigentum?

Der Balkon in einer Eigentumswohnung kann entweder zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum gehören. Laut dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gilt der Balkon als Sondereigentum, wenn er baulich von der Wohnung abgetrennt ist und nur vom Eigentümer genutzt werden kann. Der Eigentümer ist dann für die Instandhaltung und Gestaltung des Balkons verantwortlich.

Es ist wichtig, die genauen Regelungen der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung zu beachten. So können mögliche Konflikte vermieden und das Wohnglück auf dem eigenen Balkon vollends genossen werden.

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2/12 Was zählt bei einem Balkon zum Gemeinschaftseigentum?

Die Regelungen zur Zugehörigkeit eines Balkons zum Gemeinschaftseigentum sind unterschiedlich. In den meisten Fällen entscheidet die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung darüber. Die Teilungserklärung legt die Aufteilung des Gebäudes fest und kann Informationen zur Zuordnung von Balkonen enthalten.

Die Gemeinschaftsordnung regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer. Wenn ein Balkon zum Gemeinschaftseigentum gehört, tragen alle Eigentümer gemeinsam die Kosten für Instandhaltung und Reparaturen . Entscheidungen über bauliche Veränderungen werden ebenfalls gemeinschaftlich getroffen.

Es ist wichtig , die genauen Regelungen der eigenen Eigentümergemeinschaft zu kennen und einzuhalten. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht hinzuzuziehen.

3/12 Was ist eine bauliche Veränderung am Balkon?

Erfolgreiche Veränderungen am Balkon erfordern eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit den Hausbewohnern. Es ist wichtig, die Struktur und das Aussehen des Balkons im Einklang mit den Vorgaben zu halten. Das Anbringen von Blumenkästen, Gartenmöbeln oder Sonnenschirmen ist in der Regel erlaubt und beeinträchtigt die Balkonstruktur nicht.

Jedoch gibt es gewisse Einschränkungen , um die Stabilität des Balkons zu gewährleisten und das Erscheinungsbild des Gebäudes zu bewahren. Bei größeren Umbauten oder dem Anbau von Markisen ist eine Genehmigung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, sich im Voraus über die geltenden Regeln und Vorschriften zu informieren.

Wusstest du, dass ein Balkon in einer Eigentumswohnung in den meisten Fällen zum Sondereigentum gehört? Das bedeutet, dass du als Eigentümer deines Balkons die volle Kontrolle über Veränderungen und Gestaltung hast.

Markus Schmidt

Hallo, ich bin der Markus und liebe Immobilien. Egal ob Wohnung, Apartmentblock oder ein Einfamilienhaus – in jeder Immobilie kann eine Chance stecken. In den vergangenen 15 Jahren konnte ich selbst eine Menge Erfahrungen in diesem Bereich sammeln und mir ein stattliches Vermögen aufbauen. Wenn du Fragen zum Thema hast, bist du hier genau richtig.

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4/12 Was darf ich als Eigentümer verändern?

Als stolzer Besitzer eines Balkons hast du die Möglichkeit, Veränderungen an deinem Balkon vorzunehmen. Jedoch gibt es einige wichtige Dinge, die du beachten solltest. Zuerst solltest du dich mit der Eigentümergemeinschaft absprechen, um sicherzustellen, dass alle mit den Veränderungen einverstanden sind.

Außerdem solltest du die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung deiner Wohnanlage überprüfen, um eventuelle Regelungen und Beschränkungen zu beachten und mögliche Konflikte zu vermeiden. Größere Veränderungen am Balkon erfordern in der Regel eine Genehmigung der Behörde, um den Bauvorschriften zu entsprechen. Als verantwortungsbewusster Eigentümer ist es wichtig, sich an die Regeln zu halten, um Konflikte zu vermeiden und den Standards gerecht zu werden.

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5/12 Rechtliche Aspekte der baulichen Veränderungen am Balkon

Um Veränderungen am Balkon vorzunehmen, musst du einige rechtliche Aspekte beachten. Es ist von großer Bedeutung, zuerst eine Genehmigung einzuholen. Die Art und der Umfang der geplanten Veränderungen können bestimmen, ob du diese Genehmigung von der Eigentümergemeinschaft oder den Behörden benötigst.

Diese Genehmigung stellt sicher, dass die Veränderungen den geltenden Vorschriften entsprechen. Es ist wichtig, keine Veränderungen am Balkon ohne Genehmigung vorzunehmen, da dies rechtliche Konsequenzen haben kann. Du könntest gezwungen sein, die Veränderungen rückgängig zu machen oder sogar Schadensersatz zu leisten.

Informiere dich daher im Voraus über die rechtlichen Bestimmungen und hole dir die erforderlichen Genehmigungen ein. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass du haftbar gemacht wirst, wenn durch unerlaubte Veränderungen Schäden entstehen. Wenn beispielsweise eine unsachgemäß angebrachte Markise herunterfällt und jemanden verletzt, bist du für die entstandenen Schäden verantwortlich.

Sorge also dafür, dass du dich im Voraus über die rechtlichen Aspekte informierst, Genehmigungen einholst und sicherstellst, dass alle Veränderungen den Vorschriften entsprechen. Dadurch vermeidest du mögliche rechtliche Konsequenzen und Haftungsrisiken.

Du möchtest sicherstellen, dass du bei der Abnahme deiner Eigentumswohnung nichts vergisst? Schau dir unbedingt unsere hilfreiche Checkliste zur Abnahme einer Eigentumswohnung im PDF-Format an!

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Alles, was du über Balkone in Eigentumswohnungen wissen musst

  1. Prüfe, ob der Balkon zum Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum gehört.
  2. Informiere dich darüber, was beim Balkon zum Sondereigentum zählt.
  3. Erfahre, was beim Balkon zum Gemeinschaftseigentum zählt.
  4. Verstehe, was als bauliche Veränderung am Balkon gilt.
  5. Finde heraus, welche Veränderungen du als Eigentümer vornehmen darfst.
  6. Informiere dich über die rechtlichen Aspekte der baulichen Veränderungen am Balkon.
  7. Erfahre, wer die Kosten für die Instandsetzung und Instandhaltung des Balkons trägt.
  8. Verstehe, was bei Schäden am Balkon zu tun ist.

6/12 Wer trägt die Kosten für Instandsetzung und Instandhaltung?

Als stolzer Besitzer eines Balkons trägst du normalerweise die Verantwortung für die Reparaturkosten , wenn er durch unsachgemäße Nutzung oder äußere Einflüsse beschädigt wird. Doch es gibt Ausnahmen: Wenn der Schaden von jemand anderem verursacht wurde, kann dieser zur Rechenschaft gezogen werden. Eine Versicherungspflicht für Balkonbesitzer besteht in der Regel nicht, aber es kann ratsam sein, eine Versicherung abzuschließen, um gegen Schäden durch Sturm oder Hagel abgesichert zu sein.

Die Kosten für eine solche Versicherung musst du jedoch selbst tragen. Wenn Reparaturarbeiten am Balkon gemeinschaftlich durchgeführt werden, werden die Kosten gerecht auf alle Eigentümer der Wohnanlage verteilt. Wie genau die Kosten aufgeteilt werden, hängt von der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung ab.

Es ist von großer Bedeutung, als Balkonbesitzer deine Pflichten und Rechte in Bezug auf die Instandsetzung und Instandhaltung deines Balkons zu kennen. Denke daran, dass bei Schäden durch Dritte eine Haftung bestehen kann, dass eine Versicherung sinnvoll sein kann und dass die Kosten bei gemeinschaftlicher Instandsetzung fair aufgeteilt werden.

7/12 Was passiert bei Schäden am Balkon?

Schäden am Balkon sind ärgerlich und können teuer werden. Als Balkonbesitzer bist du für die Instandhaltung und Reparaturen zuständig. Eine Versicherung ist empfehlenswert, um finanziell abgesichert zu sein.

Die Versicherung kann die Kosten für Reparaturen übernehmen, wenn der Schaden versichert ist. Wenn jemand anderes fahrlässig oder absichtlich Schäden am Balkon verursacht, kann Schadensersatz gefordert werden. Es ist wichtig, Schäden am Balkon sofort zu beheben, um weitere Schäden zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten.

Je nach Art und Umfang des Schadens kann eine Reparatur oder Sanierung erforderlich sein. Nimm Schäden am Balkon ernst und behebe sie umgehend. Mit einer guten Versicherung und den richtigen Maßnahmen kannst du die Kosten minimieren und die Sicherheit gewährleisten.

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Wem gehört der Balkon einer Eigentumswohnung? Eine rechtliche Aufklärung

  • Der Balkon kann entweder zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum gehören, abhängig von der Teilungserklärung der Eigentumswohnung.
  • Zum Sondereigentum zählen in der Regel der Bodenbelag, Geländer, Pflanzenkübel und Möbel auf dem Balkon.
  • Zum Gemeinschaftseigentum gehören oft die tragenden Balkonkonstruktionen, die Außenwände und die gemeinsame Nutzung des Balkons durch alle Eigentümer.

8/12 Mein Balkon: Was ist erlaubt, was nicht?

Der Balkon , ein Ort der Möglichkeiten. Ein Ort, an dem du deine eigene kleine Oase erschaffen kannst. Ein Ort, an dem du die Sonne auf deiner Haut spüren und den Duft von blühenden Pflanzen einatmen kannst.

Doch bei all den Möglichkeiten gibt es auch einige Einschränkungen zu beachten. Natürlich möchtest du deinen Balkon gemütlich gestalten. Gartenmöbel wie Tische, Stühle und Sonnenliegen sind hierfür perfekt geeignet.

Sie laden zum Verweilen und Entspannen ein. Und auch Pflanzen dürfen nicht fehlen. Töpfe oder Blumenkästen gefüllt mit bunten Blumen sorgen für eine grüne Note und schaffen eine angenehme Atmosphäre .

Aber Vorsicht ! Achte darauf, dass keine Gegenstände über die Balkonbrüstung hinausragen und andere gefährden könnten. Sicherheit geht vor.

Zudem solltest du mögliche Regeln der Eigentümergemeinschaft beachten. Manche Verbieten beispielsweise das Grillen oder Wäschetrocknen auf dem Balkon . Dennoch gibt es viele erlaubte Aktivitäten, die du auf deinem Balkon genießen kannst.

Nutze ihn als Rückzugsort , um deine Freizeit zu genießen. Lese ein gutes Buch, lausche deiner Lieblingsmusik oder lass einfach nur die Sonne auf dich scheinen. Aber vergiss nicht, dich an die Ruhezeiten zu halten und Rücksicht auf deine Nachbarn zu nehmen.

Als Eigentümer hast du die Freiheit , deinen Balkon nach deinen Wünschen zu gestalten . Nutze diese Freiheit, aber vergiss dabei nicht die Bedürfnisse deiner Nachbarn . Nur so kann ein harmonisches Miteinander entstehen.

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9/12 Verantwortung und Haftung als Balkoneigentümer

Als stolzer Besitzer eines Balkons liegt es in deiner Verantwortung, für die Sicherheit und mögliche Schäden oder Verletzungen auf deinem Balkon zu sorgen. Es ist von größter Bedeutung, dass du den richtigen Versicherungsschutz hast, um im Falle eines Schadens abgesichert zu sein. Daher empfehle ich dir, dich am besten direkt mit deiner Versicherung abzusprechen und alle wichtigen Details zu klären.

Neben der Versicherungshaftung bist du auch verantwortlich für mögliche Verletzungen oder Schäden , die durch deinen Balkon verursacht werden könnten. Um sicherzustellen, dass dein Balkon sicher und stabil ist, ist es ratsam, regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten durchzuführen. Dadurch können potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und behoben werden.

Darüber hinaus solltest du zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Sicherheit auf deinem Balkon zu gewährleisten. Dazu gehören das Anbringen von Geländern und rutschfesten Belägen. Achte auch darauf, dass keine Gegenstände vom Balkon fallen können, um Verletzungen zu vermeiden.

Letztendlich liegt es in deiner Hand, die Sicherheit deines Balkons zu gewährleisten. Mit dem richtigen Versicherungsschutz , regelmäßigen Inspektionen und den entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen kannst du einen sicheren und angenehmen Balkon schaffen, den du bedenkenlos genießen kannst.

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In diesem Video geht es um das spannende Thema Eigentumswohnung mit Balkon und die rechtlichen Aspekte. Erfahre mehr über die Unterschiede zwischen WEG und Mietern und die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Balkonkraftwerk. Sei gut informiert!

10/12 Balkonbepflanzung: Was ist erlaubt?

Ein grünes Paradies auf deinem Balkon: Tipps zur Balkonbepflanzung Du möchtest deinen Balkon mit einer Vielzahl von Pflanzen verschönern, bist dir jedoch unsicher, welche Arten erlaubt sind? Keine Sorge, wir haben alle Informationen, die du brauchst, um deinen Balkon in ein grünes Paradies zu verwandeln. Grundsätzlich sind die meisten Pflanzen erlaubt.

Du kannst beispielsweise Kräuter wie Basilikum, Minze oder Rosmarin anbauen, um deine eigenen Gewürze frisch zu ernten. Auch farbenfrohe Blumen wie Geranien, Petunien oder Begonien sind eine beliebte und erlaubte Wahl. Es gibt jedoch einige begrenzte Vorschriften , die du beachten solltest.

Je nachdem, ob du in einer Eigentümergemeinschaft lebst oder einen Mietvertrag hast, könnten bestimmte Pflanzenarten möglicherweise verboten sein. Informiere dich daher im Voraus über mögliche Einschränkungen . Darüber hinaus solltest du auch das Wohnumfeld im Blick behalten.

Rankende Pflanzen wie Efeu oder Wein können die Gebäudefassade beschädigen. Achte daher darauf, dass deine Pflanzen die Bausubstanz nicht beeinträchtigen. Wenn du deine Privatsphäre schützen und eine gemütliche Atmosphäre schaffen möchtest, könnten hohe Pflanzen oder ein Rankgitter die perfekte Lösung sein.

Insgesamt steht es dir frei, deinen Balkon ganz nach deinen Vorlieben zu bepflanzen. Achte einfach darauf, die Vorschriften zu beachten und Rücksicht auf dein Wohnumfeld zu nehmen. Viel Spaß beim Gestalten deines eigenen grünen Paradieses !

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11/12 Balkonverglasung: Rechtliche Aspekte

Vor dem Verglasen deines Balkons solltest du dich mit den rechtlichen Aspekten vertraut machen. Die örtlichen Behörden entscheiden über die Genehmigung , die oft erforderlich ist, besonders bei baulichen Veränderungen. Informiere dich im Voraus über die Voraussetzungen und beantrage gegebenenfalls eine Genehmigung.

Unerlaubte Balkonverglasungen können rechtliche Konsequenzen haben, wie zum Beispiel Anzeigen oder die Rückgängigmachung der Veränderung. Informiere dich daher im Vorfeld über die möglichen Folgen und bestehe auf eine Genehmigung. Um Konflikte mit Behörden und Nachbarn zu vermeiden, beachte die rechtlichen Aspekte einer Balkonverglasung.

Hole dir eine Genehmigung ein und halte dich an die Voraussetzungen . So kannst du deine Balkonverglasung legal und ohne Konsequenzen genießen.

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Unterschiede zwischen Balkon als Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Eine Tabelle

Balkon als Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum
Sondereigentum Gemeinschaftseigentum
Balkonfläche (in Quadratmetern) Der Balkon gehört einem bestimmten Eigentümer und die Fläche wird nur von diesem genutzt.
Balkonstruktur (z.B. Geländer, Bodenbelag, Fassade) Die Gemeinschaft ist für die Instandhaltung und Reparatur der Balkonstruktur verantwortlich.
Balkonnutzung (zum Beispiel als Garten, Terrasse, etc.) Der Eigentümer kann den Balkon nach seinen Wünschen nutzen.
Balkonausstattung (z.B. Markise, Pflanzen, Möbel) Die Ausstattung des Balkons liegt in der Verantwortung des Eigentümers.
Verantwortung für Instandhaltung und Reparaturen Die Gemeinschaft ist für die Instandhaltung und Reparatur des Gemeinschaftseigentums zuständig, während der Eigentümer für die Wartung seines Balkons verantwortlich ist.
Notwendige Genehmigungen für bauliche Veränderungen Der Eigentümer benötigt die Zustimmung der Gemeinschaft für bauliche Veränderungen am Balkon.
Recht auf bauliche Veränderungen am Balkon (mit bestimmten Einschränkungen) Die Gemeinschaft kann bestimmte Einschränkungen für bauliche Veränderungen am Balkon festlegen, um das einheitliche Erscheinungsbild der Wohnanlage zu wahren.

12/12 Satellitenschüssel auf dem Balkon: Ist das erlaubt?

Darf ich auf meinem Balkon eine Satellitenschüssel anbringen? Ja, grundsätzlich ist das erlaubt . Es gibt jedoch bestimmte Regeln zu beachten .

Die Schüssel darf keine Nachbarn stören, die Sicht nicht beeinträchtigen und das Gebäude nicht beschädigen. Es ist wichtig, auch die Vorschriften der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters zu berücksichtigen. Manchmal ist eine Genehmigung oder bestimmte Auflagen notwendig.

Bevor du die Schüssel installierst, sprich am besten mit der Eigentümergemeinschaft oder dem Vermieter und informiere dich über die Regeln . So vermeidest du Konflikte und kannst die Schüssel problemlos nutzen.

Fazit zum Text

In diesem Artikel haben wir uns mit der Frage beschäftigt, ob der Balkon zur Sonder- oder Gemeinschaftseigentum einer Eigentumswohnung gehört. Wir haben festgestellt, dass es hierbei auf verschiedene Faktoren ankommt, wie zum Beispiel die Teilungserklärung oder die bauliche Gestaltung. Zudem haben wir uns mit baulichen Veränderungen am Balkon, der Instandsetzung und Instandhaltung sowie den Rechten und Pflichten als Balkoneigentümer auseinandergesetzt.

Dieser Artikel war für die Leserinnen und Leser, die nach Informationen zum Thema “Eigentumswohnung Balkon Recht ” gesucht haben, sehr hilfreich. Er hat alle wichtigen Aspekte behandelt und bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Fragen rund um den Balkon. Falls du noch weitere Informationen zu verwandten Themen suchst, empfehlen wir dir unsere anderen Artikel zum Thema Balkonbepflanzung, Balkonverglasung und Satellitenschüssel auf dem Balkon.

Dort findest du weitere nützliche Informationen zu diesen spezifischen Themen.

FAQ

Wem gehört der Balkon einer Eigentumswohnung?

Der Balkon gehört zur Wohnung, auch wenn er nicht ausdrücklich dem Sondereigentum zugeordnet ist. Die konstruktiven Teile des Balkons sind immer Gemeinschaftseigentum.

Was darf ich als Eigentümer auf dem Balkon machen?

Auf dem Balkon hat der Mieter oder Eigentümer das Recht, den Raum nach seinem eigenen Wunsch zu gestalten und zu nutzen. Innerhalb der Grenzen des Balkons kann er Parabolantennen und Pflanzen aufstellen, rauchen und nackt in der Sonne liegen (BGH, Urteil v. 10. Aug. 2020).

Sind Balkone immer Gemeinschaftseigentum?

Balkone gehören größtenteils zum Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Nur nicht konstruktive Teile gehören zum Sondereigentum. Dies gilt auch für den 13. Februar 2023.

Welche Teile des Balkons sind Gemeinschaftseigentum?

Teile eines Balkons, die für die Stabilität und Sicherheit des Gebäudes notwendig sind oder dessen äußere Erscheinung beeinflussen würden, wenn sie verändert, entfernt oder hinzugefügt werden, gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum.

Markus
Markus

Hallo, ich bin der Markus und liebe Immobilien. Egal ob Wohnung, Apartmentblock oder ein Einfamilienhaus – in jeder Immobilie kann eine Chance stecken. In den vergangenen 15 Jahren konnte ich selbst eine Menge Erfahrungen in diesem Bereich sammeln und mir ein stattliches Vermögen aufbauen. Wenn du Fragen zum Thema hast, bist du hier genau richtig.

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